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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.04.1975, Az.: II ZR 164/73

Schiff; Falsche Beladung; Anfängliche Fahruntüchtigkeit; Kentern; Schadenersatzansprüche der Ladungsinteressenten; AGB; Freizeichnen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.04.1975
Aktenzeichen
II ZR 164/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11390
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1975, 2126 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1976, 29-30 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Schiff infolge falschen Beladens instabil, so ist es als fahruntüchtig anzusehen. Kentert es deshalb vor oder nach Antritt der Reise, so können sich der Frachtführer oder der Schiffseigner gegenüber Schadenersatzansprüchen der Ladungsinteressenten nicht mit Erfolg darauf berufen, daß sie sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Haftung für die anfängliche Fahrtüchtigkeit freigezeichnet haben.