Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.04.1975, Az.: II ZR 164/73
Schiff; Falsche Beladung; Anfängliche Fahruntüchtigkeit; Kentern; Schadenersatzansprüche der Ladungsinteressenten; AGB; Freizeichnen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.04.1975
- Aktenzeichen
- II ZR 164/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11390
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 8 BinnSchG
- § 58 BinnSchG
- Allg. Geschäftsbedingungen
Fundstellen
- DB 1975, 2126 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1976, 29-30 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist ein Schiff infolge falschen Beladens instabil, so ist es als fahruntüchtig anzusehen. Kentert es deshalb vor oder nach Antritt der Reise, so können sich der Frachtführer oder der Schiffseigner gegenüber Schadenersatzansprüchen der Ladungsinteressenten nicht mit Erfolg darauf berufen, daß sie sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Haftung für die anfängliche Fahrtüchtigkeit freigezeichnet haben.