Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.03.1988, Az.: III ZR 101/87

Globalzession; Mangelnde Offenlegung; Sittenwidrigkeit; Autovermietung; Mietfahrzeuge; Sicherungsübereignung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.03.1988
Aktenzeichen
III ZR 101/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13407
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1988, 1012-1013 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer nicht offengelegten Globalzession, die sich auf sämtliche Forderungen einer Autovermietungsgesellschaft, soweit sie nicht einem verlängerten Eigentumsvorbehalt unterliegen, auf die dem Darlehensgeber bereits sicherungsübereigneten Mietfahrzeuge sowie auf die Grundschulden erstreckt.

2. Eine ansonsten rechtswirksame Globalzession erfaßt auch die in den Rechnungen des Darlehensschuldners besonders ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge.