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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.11.1969, Az.: 1 RA 181/68

Berufsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeitsrente; Verdacht einer schweren Erkrankung; Rechtsgrundlose Rentenbewilligung; Fortfall des Krankheitsverdachts; Rentenentziehung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.11.1969
Aktenzeichen
1 RA 181/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10818
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 30, 154 - 158
  • DB 1970, 116 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1970, 6 (Volltext)
  • NJW 1970, 1063-1064 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Gesetz bietet dem Versicherungsträger keine rechtliche Handhabe, lediglich wegen des bloßen Verdachts auf das Vorliegen einer schweren Erkrankung Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu gewähren.

2. Hat der Versicherungsträger in einem solchen Fall gleichwohl eine Rente bewilligt, ohne daß diese für den Versicherten ersichtlich war, so kann die Rente nach Fortfall des Krankheitsverdachts nicht entzogen werden.

3. Zur Frage der Gewährung von Leistungen nach RVO § 1305 (AVG § 84) bei Verdacht auf eine schwere Erkrankung.