Bundessozialgericht
Urt. v. 28.11.1969, Az.: 1 RA 181/68
Berufsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeitsrente; Verdacht einer schweren Erkrankung; Rechtsgrundlose Rentenbewilligung; Fortfall des Krankheitsverdachts; Rentenentziehung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.11.1969
- Aktenzeichen
- 1 RA 181/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10818
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 30, 154 - 158
- DB 1970, 116 (Volltext)
- DB (Beilage) 1970, 6 (Volltext)
- NJW 1970, 1063-1064 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Gesetz bietet dem Versicherungsträger keine rechtliche Handhabe, lediglich wegen des bloßen Verdachts auf das Vorliegen einer schweren Erkrankung Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu gewähren.
2. Hat der Versicherungsträger in einem solchen Fall gleichwohl eine Rente bewilligt, ohne daß diese für den Versicherten ersichtlich war, so kann die Rente nach Fortfall des Krankheitsverdachts nicht entzogen werden.
3. Zur Frage der Gewährung von Leistungen nach RVO § 1305 (AVG § 84) bei Verdacht auf eine schwere Erkrankung.