Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.08.1976, Az.: 1 ABR 109/74
Rechtsbeschwerdeverfahren; Mündliche Anhörung der Beteiligten; Erstattung von Schulungskosten; Erforderlichkeit; Beteiligung eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes am Beschlußverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.08.1976
- Aktenzeichen
- 1 ABR 109/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 10140
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Saarbrücken 28.08.1974 - 1 Sa BV 14/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1976, 2312 (Volltext)
- NJW 1977, 408 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist eine mündliche Anhörung der Beteiligten nicht zwingend geboten.
2. Das einzelne Betriebsratsmitglied ist in einem Streit über die Erstattung von Schulungskosten neben dem Betriebsrat am Beschlußverfahren beteiligt.
3. Zur Frage der "Erforderlichkeit" der Kosten eines Einführungslehrganges in das neue BetrVG im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, dessen Dauer zwei Wochen betrug.