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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.08.1976, Az.: 1 ABR 109/74

Rechtsbeschwerdeverfahren; Mündliche Anhörung der Beteiligten; Erstattung von Schulungskosten; Erforderlichkeit; Beteiligung eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes am Beschlußverfahren

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.08.1976
Aktenzeichen
1 ABR 109/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10140
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Saarbrücken 28.08.1974 - 1 Sa BV 14/74

Fundstellen

  • DB 1976, 2312 (Volltext)
  • NJW 1977, 408 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist eine mündliche Anhörung der Beteiligten nicht zwingend geboten.

2. Das einzelne Betriebsratsmitglied ist in einem Streit über die Erstattung von Schulungskosten neben dem Betriebsrat am Beschlußverfahren beteiligt.

3. Zur Frage der "Erforderlichkeit" der Kosten eines Einführungslehrganges in das neue BetrVG im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, dessen Dauer zwei Wochen betrug.