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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.09.1983, Az.: 12 RK 44/82

Gestaltungsmöglichkeit; Beratung; Rechtsrat; Beitragsnachentrichtung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.09.1983
Aktenzeichen
12 RK 44/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10912
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Augsburg 27.08.1980 - S 13 An 144/80
LSG München 24.03.1982 - L 13 An 187/80

Fundstelle

  • SozR 1200 § 14 Nr 15

Amtlicher Leitsatz

1. Der Versicherungsträger hat den Versicherten auch dann auf eine naheliegende und für ihn bedeutsame Gestaltungsmöglichkeit hinzuweisen, wenn unklar ist, ob der Versicherte genügend Mittel hat, die Möglichkeit zu nutzen.

2. Ein Ersuchen um Beratung durch den Versicherungsträger oder die Einholung von Rechtsrat bei Dritten kann von dem Versicherten erst erwartet werden, wenn er auf die für ihn in Betracht kommende, ihm bisher aber ersichtlich unbekannte Gestaltungsmöglichkeit hingewiesen worden ist.