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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 17.11.1977, Az.: IV R 134/77

Verkündung eines Urteils; Konkurseröffnung vor Zustellung; Wirksame Zustellung des Urteils; Aufnahme des Rechtsstreits; Gemeinschuldner; Rechtsschutzbedürfnis

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
17.11.1977
Aktenzeichen
IV R 134/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10470
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 124, 6 - 10
  • BStBl II 1978, 165
  • DB 1978, 823-824 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Hat das FG ein Urteil verkündet und wird nach der Verkündung, aber vor Zustellung des Urteils das Konkursverfahren über das Vermögen des Steuerpflichtigen eröffnet, so kann das Urteil erst dann wirksam zugestellt werden, wenn der - gemäß § 155 FGO 1. V. m. § 240 ZPO unterbrochene - Rechtsstreit aufgenommen worden ist.

  2. 2.

    Für die Aufnahme des Rechtsstreits durch den Gemeinschuldner fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 17.11.1977 - AZ: IV R 131/77