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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.09.1981, Az.: 4 AZN 241/81

Metallindustrie; Besonders hohe Verantwortung; Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen; Auswirkungen für Firma; Gefestigte Rechtsprechung; Vortrag beachtlicher Gesichtspunkte; Zulassung der Revision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.09.1981
Aktenzeichen
4 AZN 241/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 25.03.1981 - 15 (20) Sa 1430/80

Fundstelle

  • BAGE 36, 85 - 89

Amtlicher Leitsatz

1. Auch für den Bereich der Metallindustrie gilt, daß sich eine besonders hohe Verantwortung aus den Auswirkungen für die Firma, der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, den Auswirkungen auf die materiellen und ideellen Belange des Arbeitgebers oder Dritter und aus besonderen Einzelaufgaben mit besonders schwerwiegenden Folgeerscheinungen ergeben kann.

2. Liegt eine gefestigte Rechtsprechung vor und werden keine beachtlichen Gesichtspunkte vorgetragen, die zu deren Überprüfung Veranlassung geben, fehlt es an den Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision.