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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.09.1971, Az.: 5 AZR 177/71

Vergütungsanspruch; Testierverbot; Erblasser

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.09.1971
Aktenzeichen
5 AZR 177/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 09.03.1971 - 3 Sa 101/70

Fundstellen

  • BB 1971, 1563
  • DB 1971, 2320 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Dienstleistende hat nach § 612 Abs. 1 BGB einen Vergütungsanspruch auch dann, wenn die versprochene letztwillige Zuwendung wegen eines Testierverbotes (§ 2271 Abs. 2 BGB) mißlingt.

2. Auch in diesem Falle ist der Vergütungsanspruch bis zum Tode des Erblassers bzw. bis zur Feststellung der Unwirksamkeit seines Testaments als gestundet anzusehen (im Anschluß an BAG 14, 291).