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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.10.1986, Az.: VI ZR 15/85

Haftungsausfüllende Kausalität; Haftungsbegründende Kausalität; Beweiswürdigung; Ursachenzusammenhang; Hirnschädigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.10.1986
Aktenzeichen
VI ZR 15/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13613
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1987, 339-340 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1987, 310 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei Feststellung einer haftungsausfüllenden Kausalität (hier: Frage des Ursachenzusammenhangs zwischen Unfallverletzung und Hirnschädigung) sind im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 287 ZPO an die Überzeugungsbildung des Tatrichters geringere Anforderungen zu stellen als bei den Feststellungen zur haftungsbegründenden Kausalität gem. § 286 ZPO.