§ 16 SUVO - Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten (Sonderurlaubsverordnung - SUVO)
- Amtliche Abkürzung
- SUVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2030-5-163
Zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit kann die oberste Dienstbehörde Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung bewilligen, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.