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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 01.06.1976, Az.: 1 ABR 99/74

Betriebsrat; Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß; Personelle Einzelmaßnahmen; Beteiligung von Minderheiten im Personalausschuß; Minderheitsliste; Nachprüfungsbefugnis einzelner Betriebsratsmitglieder; Rechtsbeschwerdebegründung; Einreichung beim Landesarbeitsgericht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.06.1976
Aktenzeichen
1 ABR 99/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10008
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 29.03.1974 - 8 BV 16/73
LAG Berlin 09.08.1974 - 3 TaBV 4/74

Fundstelle

  • ARST 1977, 1

Amtlicher Leitsatz

1. Der Betriebsrat kann die Ausübung der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen einem besonderen Personalausschuß zur selbständigen Erledigung übertragen.

2. Es ist nicht erforderlich, daß auch ein Vertreter einer Liste, die im Betriebsrat eine Minderheit von Betriebsratsmitgliedern umfaßt, in einen derartigen Ausschuß entsandt wird.

3. Auch ein einzelnes Betriebsratsmitglied der Minderheitsliste kann im Beschlußverfahren die ordnungsgemäße Bildung eines Ausschusses des Betriebsrats nachprüfen lassen.

4. Im Falle der Einlegung der Rechtsbeschwerde beim Landesarbeitsgericht kann die Rechtsbeschwerdebegründung ebenfalls beim Landesarbeitsgericht eingehen.