Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.11.1975, Az.: BVerwG 5 C 11/74
Sachlegitimation; Gewährung von Zuschußleistungen; Unterhaltsansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 06.11.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 11/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11023
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Berlin 13.12.1973 - X A 13.73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 49, 325
- NJW 1976, 2277
Amtlicher Leitsatz
Die in BAföG § 37 Abs. 2 (Fassung 26.08.1971) dem Auszubildenden eingeräumte Befugnis, einer an die Gewährung von Zuschußleistungen anknüpfenden Überleitung von Unterhaltsansprüchen gegen seine Eltern auf das Land zu "widersprechen", ist materieller Natur und Ausdruck eines Wahlrechts zwischen Ausbildungsförderung durch Zuschüsse einerseits und Darlehen andererseits. Eine Sachlegitimation des Zuschüsse in Anspruch nehmenden Auszubildenden für eine Klage gegen die Überleitung ergibt sich hieraus nicht.