Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.09.1991, Az.: BVerwG 4 B 161/91
Voraussetzung für betriebliche Erweiterung; Funktionaler Zusammenhang zwischen vorhandenen Gebäuden und beabsichtigter Erweiterung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 17.09.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 B 161/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12627
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BauR 1991, 725 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1992, 637 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1992, 477 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Voraussetzung für eine betriebliche Erweiterung ist der funktionale Zusammenhang zwischen den vorhandenen Gebäuden und der beabsichtigten Erweiterung. Ein Einfamilienhaus eines Bauunternehmers, welches in einem 100 Meter Abstand zu seiner Lagerhalle errichtet werden soll, dient nicht dem Betrieb.