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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.01.1983, Az.: VI ZR 208/80

Hepatitis; Beweis; Verseuchte Muscheln; Gaststätte; Indizienbeweis; Verfahren; Schlüssigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.01.1983
Aktenzeichen
VI ZR 208/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12464
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Über die Anforderungen an den Beweis verschuldeter Herbeiführung einer Hepatitis-Erkrankung durch Verabreichung verseuchter Muscheln in einer Gaststätte.

2. Im Rahmen einer Indizienbeweisführung im Zivilprozeß hat der Richter vor der Beweiserhebung zu prüfen, ob der erstrebte Indizienbeweis schlüssig ist, ob also die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde.