Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.01.1983, Az.: VI ZR 208/80
Hepatitis; Beweis; Verseuchte Muscheln; Gaststätte; Indizienbeweis; Verfahren; Schlüssigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.01.1983
- Aktenzeichen
- VI ZR 208/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12464
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
1. Über die Anforderungen an den Beweis verschuldeter Herbeiführung einer Hepatitis-Erkrankung durch Verabreichung verseuchter Muscheln in einer Gaststätte.
2. Im Rahmen einer Indizienbeweisführung im Zivilprozeß hat der Richter vor der Beweiserhebung zu prüfen, ob der erstrebte Indizienbeweis schlüssig ist, ob also die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde.