Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.08.1968, Az.: 3 AZR 219/67
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; Dienstunfähigkeit; Annahmeverzug; Amtsärztliches Gutchten; Nervenärztliches Gutachten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.08.1968
- Aktenzeichen
- 3 AZR 219/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10008
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 16.03.1967 - 5 Sa 101/64
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1968, 1383
- DB 1968, 2134 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1968, 2316 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Will ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gegenüber einem Arbeitnehmer nach BGB § 297 geltend machen, dieser könne wegen Dienstunfähigkeit seine Dienste nicht in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, und beruft er sich hierfür auf von ihm veranlaßte amts- und nervenärztliche Gutachten, so muß er diese Gutachten dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen zugänglich machen.