Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.08.1968, Az.: 3 AZR 219/67

Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; Dienstunfähigkeit; Annahmeverzug; Amtsärztliches Gutchten; Nervenärztliches Gutachten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.08.1968
Aktenzeichen
3 AZR 219/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10008
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 16.03.1967 - 5 Sa 101/64

Fundstellen

  • BB 1968, 1383
  • DB 1968, 2134 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 2316 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Will ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gegenüber einem Arbeitnehmer nach BGB § 297 geltend machen, dieser könne wegen Dienstunfähigkeit seine Dienste nicht in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, und beruft er sich hierfür auf von ihm veranlaßte amts- und nervenärztliche Gutachten, so muß er diese Gutachten dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen zugänglich machen.