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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.09.1976, Az.: BVerwG 7 CB 46/76

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Darlegungspflicht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.09.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 CB 46/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11319
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Minden 05.01.1976 - 1 K 439/75
OVG Münster 14.06.1976 - IX A 321/76

Fundstelle

  • HFR 1977, Nr 210

Amtlicher Leitsatz

Macht jemand als Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, der Vorsitzende des Berufungsgerichts habe ihm das Wort abgeschnitten, weil seine Ausführungen für die Entscheidung keine Bedeutung hätten, so gehört zu einer schlüssigen Rüge der Vortrag, was er über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch hätte vortragen wollen, und die Darlegung, daß seine weiteren Ausführungen zur Klärung der von ihm geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre.