Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.09.1976, Az.: BVerwG 7 CB 46/76
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Darlegungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 29.09.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 CB 46/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11319
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Minden 05.01.1976 - 1 K 439/75
- OVG Münster 14.06.1976 - IX A 321/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- HFR 1977, Nr 210
Amtlicher Leitsatz
Macht jemand als Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, der Vorsitzende des Berufungsgerichts habe ihm das Wort abgeschnitten, weil seine Ausführungen für die Entscheidung keine Bedeutung hätten, so gehört zu einer schlüssigen Rüge der Vortrag, was er über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch hätte vortragen wollen, und die Darlegung, daß seine weiteren Ausführungen zur Klärung der von ihm geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre.