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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.06.1975, Az.: BVerwG 7 C 45/73

Zulassung der Revision; Grundsätzlichkeit; Hilfsbegründung des Berufungsurteils; Hauptbegründung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.06.1975
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 45/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11157
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 48, 372
  • NJW 1975, 2037

Amtlicher Leitsatz

Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht wegen Grundsätzlichkeit ist gesetzwidrig und bindet das Revisionsgericht nicht, wenn die rechtsgrundsätzliche Frage in der Hilfsbegründung des Berufungsurteils erörtert ist und die Hauptbegründung offensichtlich deshalb nicht zur Zulassung führen kann, weil sie mit einer gefestigten Rechtsprechung des BVerwG in Einklang steht.