Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.06.1975, Az.: BVerwG 7 C 45/73
Zulassung der Revision; Grundsätzlichkeit; Hilfsbegründung des Berufungsurteils; Hauptbegründung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 23.06.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 45/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11157
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 48, 372
- NJW 1975, 2037
Amtlicher Leitsatz
Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht wegen Grundsätzlichkeit ist gesetzwidrig und bindet das Revisionsgericht nicht, wenn die rechtsgrundsätzliche Frage in der Hilfsbegründung des Berufungsurteils erörtert ist und die Hauptbegründung offensichtlich deshalb nicht zur Zulassung führen kann, weil sie mit einer gefestigten Rechtsprechung des BVerwG in Einklang steht.