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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.02.1993, Az.: 2 BvR 389/92

Wiedereinsetzung; Vorheriger Stand; Abforderungen; Glaubhaftmachung; Frist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.02.1993
Aktenzeichen
2 BvR 389/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12706
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1994, 316-317 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1993, 451

Redaktioneller Leitsatz

Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Fristversäumung dürfen nicht überspannt werden. Gerade bezüglich des Nichtverschuldens kann eine eigene Glaubhaftmachung durch den Antragsteller genügen.