Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.02.1993, Az.: 2 BvR 389/92
Wiedereinsetzung; Vorheriger Stand; Abforderungen; Glaubhaftmachung; Frist
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 04.02.1993
- Aktenzeichen
- 2 BvR 389/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 12706
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW-RR 1994, 316-317 (Volltext mit red. LS)
- StV 1993, 451
Redaktioneller Leitsatz
Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Fristversäumung dürfen nicht überspannt werden. Gerade bezüglich des Nichtverschuldens kann eine eigene Glaubhaftmachung durch den Antragsteller genügen.