Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.01.1968, Az.: 1 AZR 179/67

Stundenlohn; Beitragsfreiheit; Arbeitgeberzuschuß; Krankengeldzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.01.1968
Aktenzeichen
1 AZR 179/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10142
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 15.02.1967 - 4 Sa 243/66

Fundstellen

  • BAGE 20, 263 - 270
  • BB 1968, 620
  • DB 1968, 620-621 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1968, 270 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auch bei vermögenswirksamer Anlage des vollen Arbeitsverdienstes eines gegen Stundenlohn beschäftigten Arbeiters hat dieser gegen die gesetzliche Krankenversicherung trotz der Beitragsfreiheit nach § 132. VermBG den Anspruch auf Krankengeld. Ein Arbeitgeberzuschuß nach dem ArbKrankhG ist nur in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen diesem Krankengeld und 100 % des Nettoarbeitsentgelts zu zahlen. Diese Beschränkung der Zuschußpflicht würde auch dann gelten, wenn die gesetzliche Krankenversicherung zur Krankengeldzahlung wegen der Beitragsfreiheit nach § 13 2. VermBG nicht verpflichtet wäre. Dann wäre die Differenz zwischen dem fiktiven Krankengeld und 100 % des Nettoarbeitsentgelts zu zahlen.