Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1982, Az.: 3 AZR 676/79
Karenzentschädigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.02.1982
- Aktenzeichen
- 3 AZR 676/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10171
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Ludwigshafen 20.06.1978 - 9 Ca 531/77
- LAG Mainz 19.04.1979 - 4 Sa 820/78
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1982, 1301
- DB 1982, 1471
Amtlicher Leitsatz
Für die Berechnung einer Karenzentschädigung gilt die erhöhte Anrechnungsgrenze des § 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB (125% der Gesamtbezüge) nur dann, wenn das Wettbewerbsverbot für den Wohnsitzwechsel des Arbeitnehmers ursächlich ist. Das setzt mindestens voraus, daß eine Wettbewerbstätigkeit am früheren Wohnsitz des Arbeitnehmers in Betracht gekommen wäre.