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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.10.1981, Az.: 8/8a RU 68/80

Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes; Arbeitsunfall; Landwirtschaftlicher Unternehmer; Ermessensüberprüfung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.10.1981
Aktenzeichen
8/8a RU 68/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10956
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Kassel 22.03.1979 - S 3 U 42/78
LSG Darmstadt 26.03.1980 - L 3 U 605/79

Fundstelle

  • SozR 2200 § 577 Nr 9

Amtlicher Leitsatz

1. Die Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) nach billigem Ermessen (§ 577 RVO) wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß zu dem Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen des Verletzten im Jahre vor dem Arbeitsunfall (§ 571 Abs 1 S 1 RVO) auch ein Durchschnitts-JAV als landwirtschaftlicher Unternehmer zu rechnen ist.

2. § 577 RVO umschreibt den Rechtsbegriff des nach § 571 RVO berechneten in erheblichem Maße unbilligen JAV durch den Vergleich mit Fähigkeiten, Ausbildung, Lebensstellung und Erwerbstätigkeit des Verletzten zur Zeit des Unfalls. Zugleich werden mit diesen Kontrollbegriffen die Grenzen des vom Versicherungsträger bei der Feststellung des JAV nach § 577 RVO auszuübenden billigen Ermessens festgelegt.

3. Die Gerichte können zwar die Entscheidung des Versicherungsträgers, ob der nach § 571 Abs 1 RVO berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist, in vollem Umfang nachprüfen; das Gewaltenteilungsprinzip verbietet es den Gerichten jedoch, ihr Ermessen an die Stelle des vom Versicherungsträger auszuübenden billigen Ermessens zu setzen.