Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.05.1982, Az.: 1 AZR 1073/79

Dienstordnung; Dienstpflichtverletzung; Mitbestimmung; Personalrat; Gesetzliche Regelung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.05.1982
Aktenzeichen
1 AZR 1073/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10182
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 27.06.1978 - 14 Ca 98/78
LAG Hamburg 14.06.1979 - 1 Sa 45/78

Fundstelle

  • Betr. 1982, 2712

Amtlicher Leitsatz

1. Eine auf Grund des § 699 RVO erlassene Dienstordnung, die die disziplinarrechtlichen Folgen von Dienstpflichtverletzungen und das bei ihrer Festsetzung zu beachtende Verfahren regelt, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats.

2. Unter einer "gesetzlichen Regelung" im Sinne von § 75 III EinlhalbsatzBPersVG ist nicht nur ein formelles Gesetz, sondern jedes Gesetz ist auch eine nach den Vorschriften der RVO erlassene Dienstordnung aus autonomes Satzungsrecht einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ein das Mitbestimmungsrecht der Personalräte ausschließende gesetzliche Regelung.