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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1986, Az.: 10 RAr 8/85

Konkursausfallgeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.03.1986
Aktenzeichen
10 RAr 8/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11360
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Konstanz 11.04.1984 - S 3 Ar 522/82
LSG Stuttgart 19.07.1985 - L 3 Ar 2593/84

Fundstellen

  • SozR 4100 § 141b Nr 37
  • ZIP 1986, 791-793

Amtlicher Leitsatz

1. Konkursausfallgeld ist nicht zu gewähren, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt eines dem Arbeitnehmer nicht bekannt gewordenen Insolvenzereignisses begründet worden ist.

2. Konkursausfallgeld ist nicht zu gewähren, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt eines dem Arbeitnehmer nicht bekannt gewordenen Insolvenzereignisses begründet worden ist.