Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.12.1982, Az.: 5 AZR 316/81

Betriebsvereinbarung; Zubiläumszuwendung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.12.1982
Aktenzeichen
5 AZR 316/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10048
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Aachen 15.01.1981 - 5 Ca 1252/80
LAG Düsseldorf - 08.05.1981 - AZ: 17 Sa 262/81
nachfolgend
BAG - 02.11.1983 - AZ: GS - 1/82
BAG - 16.09.1986 - AZ: GS 1/82

Fundstellen

  • BAGE 41, 118
  • JR 1983, 528
  • NJW 1983, 2904 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG soll eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zu folgenden Fragen herbeigeführt werden:

1. Können vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit aufgehoben oder beschränkt werden (hier: Zahlung einer Jubiläumszuwendung nach 10jähriger Betriebszugehörigkeit)?

2. Muß dabei unterschieden werden zwischen Betriebsvereinbarungen, die im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 BetrVG) abgeschlossen werden und Betriebsvereinbarungen, die im Bereich der freiwilligen Mitwirkung des Betriebsrats (§ 88 BetrVG) zustandekommen?

3. Falls die Frage zu 2 bejaht wird:

a) Hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn eine von mehreren Jubiläumszuwendungen (bei 10-, 20-, 40- und 50jähriger Betriebszugehörigkeit) wegfallen soll ?

b) Hat er dann mitzubestimmen, wenn bei einem geringeren Dotierungsrahmen durch den Wegfall der Jubiläumszuwendung andere Leistungen (Weihnachtsgratifikation, vermögenswirksame Leistungen) aufrechterhalten oder verbessert werden?