Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.10.1973, Az.: VI ZR 51/72
Schutzbedürftiges Interesse; Verletzungsfolgen; Zukünftige Verletzungsfolgen; Folgeschäden; Schweregrad der Verletzung; Festellungsinteresse; Schmerzensgeld; Höhe des Schmerzensgeldes; Prellungen; Bluterguß; Schock; Kreislaufkollaps; Kapselausriß; Fußballtrainer
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.10.1973
- Aktenzeichen
- VI ZR 51/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11293
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Feststellung, daß der Beklagte auch für künftige Verletzungsfolgen hafte, ist bereits dann gegeben, wenn bei dem Schweregrad der zugefügten Verletzungen mit der Möglichkeit weiterer Folgeschäden gerechnet werden kann.
2. Mehr als 5000,- DM Schmerzensgeld für schwerste Prellungen mit massiven Blutergüssen im Bereich des linken Beins, Schock mit vorübergehendem Kreislaufkollaps, Knochenabsprengung an der Schienbeinkante und Kapselausriß am Hüftgelenk bei einem Fußballtrainer.