Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.01.1975, Az.: 5 AZR 404/74
Fristlose Kündigung; Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Anzeigepflicht; Annahmeverzug
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.01.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 404/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10155
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 28.06.1974 - 3 Sa 23/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1975, 1082-1083 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 1335-1336 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Teilt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen fristlosen Kündigung mit, daß er krank ist, und wehrt er sich alsdann in einer Klage gegen die Kündigung, so muß er das Ende der Arbeitsunfähigkeit anzeigen und seine Dienste anbieten, wenn er Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers geltend machen will.