Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.08.1959, Az.: 2 AZR 56/57
Vermieter des Arbeitnehmers; Allmonatliche Miete; Abzug vom Lohn; Wirkung gegenüber Pfändungsgläubiger
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.08.1959
- Aktenzeichen
- 2 AZR 56/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10001
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1959, 919
- DB 1959, 1006-1007 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist der Arbeitgeber zugleich der Vermieter seines Arbeitnehmers und hat er mit diesem vereinbart, daß die allmonatliche Miete vom Lohn einzubehalten ist, so ist diese Vereinbarung einem später die Lohnforderung pfändenden Gläubiger gegenüber wirksam.