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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.08.1959, Az.: 2 AZR 56/57

Vermieter des Arbeitnehmers; Allmonatliche Miete; Abzug vom Lohn; Wirkung gegenüber Pfändungsgläubiger

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.08.1959
Aktenzeichen
2 AZR 56/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10001
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1959, 919
  • DB 1959, 1006-1007 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist der Arbeitgeber zugleich der Vermieter seines Arbeitnehmers und hat er mit diesem vereinbart, daß die allmonatliche Miete vom Lohn einzubehalten ist, so ist diese Vereinbarung einem später die Lohnforderung pfändenden Gläubiger gegenüber wirksam.