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Art. 50 BayBesG - Prüfungsgebietsleiter und Prüfungsgebietsleiterinnen beim Bayerischen Obersten Rechnungshof

Bibliographie

Titel
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
Amtliche Abkürzung
BayBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2032-1-1-F

Die Ämter der Prüfungsgebietsleiter und Prüfungsgebietsleiterinnen beim Bayerischen Obersten Rechnungshof sind entsprechend den gestellten Anforderungen als Ämter für Leitende Ministerialräte und Leitende Ministerialrätinnen einzustufen.