Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 07.12.1962, Az.: 1 ABR 4/61

Einigungsstelle; Zweckmäßigkeitsfragen; ArbG; Beschlußverfahren; Entscheidung von Rechtsfragen; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Formelle Arbeitsbedingungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.12.1962
Aktenzeichen
1 ABR 4/61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 10029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 02.05.1961 - 2 TaBV 12/60

Fundstellen

  • BAGE 13, 345 - 357
  • BB 1963, 307
  • DB 1963, 347-348 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1963, 829-830 (Volltext mit amtl. LS) "Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 56 Abs. 1 g und h BetrVG"

Amtlicher Leitsatz

1. Während die Einigungsstelle über Zweckmäßigkeitsfragen zu entscheiden hat, obliegt den ArbG im Beschlußverfahren nur die Entscheidung von Rechtsfragen.

2. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen des BetrVerfG 1952 § 56 Abs. 1 Buchst. g und h bezieht sich nur auf die formellen, nicht auf die materiellen Arbeitsbedingungen.