Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.06.1988, Az.: VI ZR 217/87

Patient; Beweiserleichterung; Dokumentationsversäumnis; Kausalität; Wahrscheinlichkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.06.1988
Aktenzeichen
VI ZR 217/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13655
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1988, 1045-1046 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 2949-2951 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1989, 80-81 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Dem Patienten wird der ihm obliegende Beweis für einen ärztlichen Behandlungsfehler erleichtert, wenn den Arzt ein Dokumentationsversäumnis trifft. Diese Beweiserleichterung gilt für die Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden nur dann, wenn die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs durch die Mängel der Befunderhebung und -sicherung erschwert werden, d.h. wenn die Wahrscheinlichkeit der Kausalität nicht unwahrscheinlich ist.