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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.11.1997, Az.: BVerwG 1 WB 46/97

Bundesminister der Verteidigung; Kritische Äußerungen über Soldaten; Beschwerde; Presseveröffentlichungen; Friedliche Teilnehmer einer Mahnwache; Rechtswidrigkeit eines Befehls; Ehrverletzende Vergleiche

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.11.1997
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 46/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12437
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 113, 158 - 166
  • DVBl 1998, 649 (amtl. Leitsatz)
  • DokBer B 1998, 60
  • NJW 1998, 1507 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1998, 403-405 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZBR 1998, 242-243

Amtlicher Leitsatz

1. Kritische Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung über einen Soldaten sind von diesem auch dann mit der Beschwerde angreifbar, wenn sie gegenüber Dritten abgegeben und dem Soldaten nur aus Presseveröffentlichungen bekanntgeworden sind.

2. Der Befehl, friedliche Teilnehmer einer Mahnwache außerhalb des Kasernengeländes zur Gefahrenabwehr und zur Dokumentation möglicher Straftaten zu fotografieren, ist rechtswidrig.

3. Der militärische Vorgesetzte hat aufgrund seiner Fürsorgepflicht ehrverletzende Vergleiche mit "Stasi-Methoden" auch dann zurückzuweisen, wenn der dem Vergleich zugrundeliegende Befehl des Soldaten rechtswidrig war.