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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.07.1994, Az.: BVerwG 4 B 102/94

Bergrechtliche Betriebsplanzulassung; Drittbetroffene Gemeinde; Nachbarschutz; Planungshoheit im Fachplanungsrecht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.07.1994
Aktenzeichen
BVerwG 4 B 102/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13403
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Koblenz 08.02.1994 - 7 A 10217/93

Fundstellen

  • DVBl 1994, 1152-1153 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1995, 313 (Volltext mit amtl. LS)
  • NuR 1995, 80-81 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es spricht viel dafür, daß die Vorschriften über die bergrechtliche Betriebsplanzulassung gegenüber einer drittbetroffenen Gemeinde nachbarschützend sind. Ein solcher Drittschutz würde aber jedenfalls nicht weiter reichen als der Schutz der gemeindlichen Planungshoheit allgemein und insbesondere im Fachplanungsrecht.