Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.07.1971, Az.: 1 StR 683/70
Steueranspruch; Erhebung und Sicherung der Steuer; Steuerart; Blankettgesetz; Steuergesetz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.07.1971
- Aktenzeichen
- 1 StR 683/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10887
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHSt 24, 170
- BGHSt 24, 178 - 183
- DB 1971, 2111-2112 (Volltext)
- JZ 1971, 736-737 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1971, 939-941 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 499 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
Redaktioneller Leitsatz
Von der Regel, die der Gesetzgeber im einzelnen für die Erhebung der Steuer und die Sicherung ihrer Erhebung getroffen hat, hängt ab, welches Verhalten sich zur Verkürzung eines Steueranspruchs eignet.
Hinsichtlich der verschiedenen Steuerarten kann diese Frage verschieden zu beantworten sein.
Insoweit handelt es sich bei § 392 AO um ein Blankettgesetz, zu dessen Anwendung es dann der Ausfüllung durch steuergesetzlichen Tatbestände bedarf.