Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.03.1970, Az.: 5 AZR 540/69
Urlaubszwöltftelung; Urlaubsgewährung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.03.1970
- Aktenzeichen
- 5 AZR 540/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10076
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Düsseldorf 13.05.1969 - 7 Ca 1009/69
- LAG Düsseldorf 05.09.1969 - 4 Sa 465/69
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1970, 802
- DB 1970, 1183 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Zwöltftelung des Urlaubs entstehende Bruchteile vom Urlaubstagen nicht mindestens einen halben Tag ergeben, sind bei einer Urlaubsgewährung in Gestalt der bezahlten Freizeit nicht zu berücksichtigen.
2. Ein etwa bestehender Anspruch auf Abgeltung eines Bruchteilurlaubs in dem unter 1) bezeichneten Umfang kann bereits während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses erfüllt werden.