Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.06.1978, Az.: 3 AZR 783/76
Rückdeckungsversicherung; Übertragung der Rechte; Finanzierung einer Versorgungszusage; Vergleichsantrag; Konkursantrag; Forderungsabtretung; Gläubigerbenachteiligung; Gesetzesumgehung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.06.1978
- Aktenzeichen
- 3 AZR 783/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10102
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 20.08.1976 - 2 Sa 60/76
Rechtsgrundlagen
- § 30 KO
- § 242 BGB
Fundstellen
- BB 1978, 1363
- DB 1978, 1843-1844 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Überträgt ein Arbeitgeber die Rechte aus einer Rückdeckungsversicherung, die zur Finanzierung einer Versorgungszusage geschlossen wurde, dem begünstigten Arbeitnehmer unter der aufschiebenden Bedingung, daß ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt wird, so ist eine solche Forderungsabtretung in der Regel als Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (KO §§ 29 ff.). Ob sie sogar als Gesetzesumgehung nichtig ist, bleibt unentschieden.