Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.04.1979, Az.: 5 AZR 1065/77
US-amerikanische Lektorin; Europäischer Aufgabenbereich; US-amerikanischen Streitkräfte; Wissenschaftliche Betreuung; Gewöhnlicher Wohnsitz in USA; Mitglied des zivilen Gefolges; Deutsche Gerichtsbarkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.04.1979
- Aktenzeichen
- 5 AZR 1065/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10092
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 20 GVG
- Art. 71 NATOTrStatZAbk
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu Art 71 ZA-Nato-Truppenstatut
- IPRspr 1979, 149
Amtlicher Leitsatz
Eine US-amerikanische Lektorin der "University of Maryland", die für deren europäischen Aufgabenbereich - wissenschaftliche Betreuung der amerikanischen Truppen - in der Bundesrepublik tätig ist und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in den USA hat, gilt als Mitglied des zivilen Gefolges der US-amerikanischen Streitkräfte. Rechtsstreitigkeiten zwischen ihr und der "University of Maryland" unterliegen nicht der deutschen Gerichtsbarkeit.