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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.04.1979, Az.: 5 AZR 1065/77

US-amerikanische Lektorin; Europäischer Aufgabenbereich; US-amerikanischen Streitkräfte; Wissenschaftliche Betreuung; Gewöhnlicher Wohnsitz in USA; Mitglied des zivilen Gefolges; Deutsche Gerichtsbarkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.04.1979
Aktenzeichen
5 AZR 1065/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10092
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu Art 71 ZA-Nato-Truppenstatut
  • IPRspr 1979, 149

Amtlicher Leitsatz

Eine US-amerikanische Lektorin der "University of Maryland", die für deren europäischen Aufgabenbereich - wissenschaftliche Betreuung der amerikanischen Truppen - in der Bundesrepublik tätig ist und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in den USA hat, gilt als Mitglied des zivilen Gefolges der US-amerikanischen Streitkräfte. Rechtsstreitigkeiten zwischen ihr und der "University of Maryland" unterliegen nicht der deutschen Gerichtsbarkeit.