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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.02.1986, Az.: BVerwG 1 D 118/85

Zulässigkeit der Gehaltskürzung; Beamter; Beurlaubung ohne Dienstbezüge

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.02.1986
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 118/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12722
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 24.07.1985 - I VL 8/85

Fundstellen

  • BVerwGE 83, 125 - 132
  • DÖV 1986, 664

Amtlicher Leitsatz

Eine Gehaltskürzung kann auch gegen einen Beamten verhängt werden, der z.Z. der Urteilsfällung gemäß BBG § 79a ohne Dienstbezüge beurlaubt ist. Ob die Gehaltskürzung nur vollstreckt werden kann, soweit der Beamte innerhalb ihrer rechnerischen Laufzeit ab Rechtskraft des Urteils wieder Anspruch auf Dienstbezüge erlangt, oder auch dann noch, wenn der Anspruch auf Dienstbezüge erst später wieder auflebt, bleibt offen.