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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.01.1989, Az.: VI ZR 99/88

Fußgängerunfall durch Kfz; Verursachungsbeiträge; Abwägungsgründe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.01.1989
Aktenzeichen
VI ZR 99/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13243
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1989, 532 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1989, 531-532 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1989, 490-491 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge, wenn ein Kraftfahrer bei Nacht in der Nähe eines Weinfests einen Fußgänger anfährt, der zunächst in seiner Fahrtrichtung gegangen und kurz vor der Kollision auf die Fahrbahn getreten ist.