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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.10.1981, Az.: BVerwG 3 C 49/80

Fiktion; Vermutung; Krankenhaus; Fördermittel; Höhere Festsetzung; Ermessen der Behörde; Grundsatz sparsamen Wirtschaftens

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.10.1981
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 49/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11733
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Minden 30.01.1979 - 4 K 1627/77
OVG Münster 22.08.1980 - 13 A 793/79

Fundstellen

  • BVerwGE 64, 160 - 168
  • NJW 1982, 1341-1342 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Regelungen des § 10 I, II 1 KHG enthalten weder eine Fiktion noch eine Vermutung, daß bestimmte Beträge ausreichend sind oder daß die tatsächlichen Voraussetzungen für eine höhere Festsetzung vorliegen.

2. Im Ermessen der Behörde steht es, ob sie die notwendigen zusätzlichen Fördermittel entweder mittels Festsetzung einer höheren Anforderungsstufe oder mittels Festsetzung eines höheren Betrages gewährt.

3. Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit ist nur gesichert, wenn die Fördermittel ausreichen, um die unter Berücksichtigung des Grundsatzes sparsamen Wirtschaftens zur Aufgabenerfüllung erforderlichen kurzfristigen Anlagegüter wiederbeschaffen zu können.

4. Reichen die für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter im Regelfall zu bewilligenden Fördermittel zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses nicht aus, so hat der Krankenhausträger einen Rechtsanspruch auf Festsetzung höherer Fördermittel.