Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.03.1983, Az.: BVerwG 1 D 23/82
Vergewaltigung; Disziplinarmaß; Minder schwerer Fall; Dienstentfernung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 17.03.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 D 23/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11799
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BDiG München 20.01.1982 - IV VL 66/81
Rechtsgrundlagen
- § 54 S. 3 BBG
- § 77 Abs. 1 S. 2 BBG
Fundstelle
- PersV 1983, 377
Amtlicher Leitsatz
Ist bei einem Verbrechen der Vergewaltigung (StGB § 177) ein minder schwerer Fall angenommen und auf eine Strafe erkannt worden, die nicht die Rechtsfolge des BGB § 48 hat, so kommt es für die Frage, ob der Beamte aus dem Dienst zu entfernen oder ob noch eine unterhalb der Dienstentfernung liegende Disziplinarmaßnahme ausreichend ist, auf die Bewertung aller Umstände des Einzelfalles an wobei auch das Strafmaß eine Rolle spielen kann.