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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.03.1983, Az.: BVerwG 1 D 23/82

Vergewaltigung; Disziplinarmaß; Minder schwerer Fall; Dienstentfernung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
17.03.1983
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 23/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11799
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG München 20.01.1982 - IV VL 66/81

Fundstelle

  • PersV 1983, 377

Amtlicher Leitsatz

Ist bei einem Verbrechen der Vergewaltigung (StGB § 177) ein minder schwerer Fall angenommen und auf eine Strafe erkannt worden, die nicht die Rechtsfolge des BGB § 48 hat, so kommt es für die Frage, ob der Beamte aus dem Dienst zu entfernen oder ob noch eine unterhalb der Dienstentfernung liegende Disziplinarmaßnahme ausreichend ist, auf die Bewertung aller Umstände des Einzelfalles an wobei auch das Strafmaß eine Rolle spielen kann.