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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1973, Az.: 5 RKnU 11/71

Zweck der Heirat; Eheschließung; Versorgung; Vermutung; Entkräftung; Abwägung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.03.1973
Aktenzeichen
5 RKnU 11/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10882
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 35, 272 - 276
  • MDR 1973, 883 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1996-1998 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Vermutung des RVO § 594 ist nur dann widerlegt, wenn die Abwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergibt, daß es insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen.