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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.12.2005, Az.: B 6 KA 19/05 R

Rückforderungen nach Neuberechnungen auf Grund erst nachträglicher Festlegung der Gesamtvergütungen für Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV); Änderungen von Honorarbescheiden; Vertrauensschutz auf deren Bestand von Honorarbescheiden; Begrenzung der Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellungen auf bundesmantelvertraglicher Rechtsgrundlage; Ex-tunk Wirkung bei Aufhebung eines Honorarbescheides; Berechnung des so genannten Individualbudgets; Honorarsteigerungen durch Fallzahlerhöhungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.12.2005
Aktenzeichen
B 6 KA 19/05 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 32732
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Hinweis

Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R.