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Bundessozialgericht
Urt. v. 18.05.1988, Az.: 1 RR 5/86

Verfassungsmäßigkeit; Bewertungssystem für Besoldungsrahmen; Geschäftsführer; Landesverbände der Krankenkassen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
18.05.1988
Aktenzeichen
1 RR 5/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11438
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 16.07.1984 - S 18 Kr 0149/82
LSG München 22.07.1986 - L 04 Kr 0129/84

Fundstellen

  • BSGE 63, 185 - 194
  • NZA 1988, 711

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit Art. 3 I GG vereinbar, daß der Gesetzgeber bei den für die Geschäftsführer der Landesverbände der Krankenkassen vorgesehenen Besoldungsrahmen ein anderes Bewertungssystem als bei den Besoldungsrahmen für die Geschäftsführer der Krankenkassen zugrunde gelegt und damit zugleich den Unterschieden zwischen den Landesverbänden Rechnung getragen hat.