Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1981, Az.: 12 RK 23/80
Vergütung; Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld; Rechtsanspruch; Abrechnungszeitraum; Beitragsbemessungsgrenze; Beitragspflicht bei Sonderzahlungen; Wiederkehrende Sonderzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.10.1981
- Aktenzeichen
- 12 RK 23/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10938
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Köln 15.01.1979 - S 19 Kr 86/78
- LSG Essen 01.08.1979 - L 11 Kr 11/79
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 2100 § 14 Nr 9
Amtlicher Leitsatz
1. Jährlich wiederkehrende Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus) sind Bestandteile des laufenden, während des Kalenderjahres erdienten Lohnes, wenn bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis ein Rechtsanspruch auf ihre anteilige Auszahlung besteht; sie sind deshalb für die Berechnung der versicherungsbeiträge (hier: Krankenversicherungsbeiträge einer freiwillig Versicherten) auf die einzelnen Abrechnungszeiträume des Kalenderjahres gleichmäßig zu verteilen.
2. Von wiederkehrenden Sonderzahlungen, soweit sie unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig sind, sind Beiträge grundsätzlich erst zu entrichten, wenn sie dem Empfänger zugeflossen sind.