Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.02.1996, Az.: IX ZR 147/95
Aufrechnung; Konkurs
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.02.1996
- Aktenzeichen
- IX ZR 147/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 14688
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 55 Abs. 1 Nr. 2 KO
Fundstellen
- EWiR 1996, 413-414 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
- ZIP 1996, 552 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Vereinbarung zweier Konzerne, nach der diese ihr Einverständnis mit der Verrechnung sämtlicher Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung erklären, ohne daß es auf die Gegenseitigkeit der Forderung ankommt, und die Aufrechnung zwischen den beiden Konzernen bereits mit Entstehung der Forderung zulässig sein soll, berechtigt entsprechend § 55 S. 1 Nr. 2 KO nicht zur Aufrechnung mit einer Drittforderung gegen die Forderung eines im Konkurs befindlichen Konzernunternehmens.