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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.02.1996, Az.: IX ZR 147/95

Aufrechnung; Konkurs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.02.1996
Aktenzeichen
IX ZR 147/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 14688
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • EWiR 1996, 413-414 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • ZIP 1996, 552 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Vereinbarung zweier Konzerne, nach der diese ihr Einverständnis mit der Verrechnung sämtlicher Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung erklären, ohne daß es auf die Gegenseitigkeit der Forderung ankommt, und die Aufrechnung zwischen den beiden Konzernen bereits mit Entstehung der Forderung zulässig sein soll, berechtigt entsprechend § 55 S. 1 Nr. 2 KO nicht zur Aufrechnung mit einer Drittforderung gegen die Forderung eines im Konkurs befindlichen Konzernunternehmens.