Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 13 GtDBwVWehrtechnikVDV - Lehrgänge "Allgemeine Wehrtechnik", "Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement" und "Technisches Projektmanagement"

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
Amtliche Abkürzung
GtDBwVWehrtechnikVDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-17-4

(1) Im Lehrgang "Allgemeine Wehrtechnik" wird den Anwärterinnen und Anwärtern ein Überblick vermittelt über

  1. 1.

    die Wehrtechnik,

  2. 2.

    die Aufgaben und die Organisation der Bundeswehr sowie

  3. 3.

    die Sicherheitspolitik.

(2) Im Lehrgang "Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement" werden die Anwärterinnen und Anwärter in die Lage versetzt, die volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge in den Projekten einschließlich der haushalts-, vergabe- und preisrechtlichen Aspekte einschätzen und bewerten zu können.

(3) Im Lehrgang "Technisches Projektmanagement" werden den Anwärterinnen und Anwärtern vermittelt

  1. 1.

    die grundlegenden Methoden des Projektmanagements und

  2. 2.

    die Bedarfsermittlungs-, Bedarfsdeckungs- und Nutzungsverfahren in der Bundeswehr.

(4) Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt, die allgemeinen fachgebietsübergreifenden Aufgaben im Bereich der Wehrtechnik sowie Funktionen im technischen Projektmanagement wahrzunehmen. Einzelheiten regelt der jeweilige Lehrplan.