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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.02.1982, Az.: 1 BvL 116/78

Mutterschutz; Verlängerung der Rahmenfrist; Schutzgebot; Berechnung der Anwartschaftszeit; Bezug von Arbeitslosengeld

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.02.1982
Aktenzeichen
1 BvL 116/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11563
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 60, 68 - 79
  • NJW 1982, 1863-1864 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Aus dem Schutzgebot des Art. 6 IV GG folgt nicht, daß es verfassungswidrig war, wenn der Gesetzgeber bei der generellen Verlängerung der Rahmenfrist die vordem geltende Berücksichtigung der Mutterschutzzeit bei der Berechnung der Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld fortführen ließ.