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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.03.1983, Az.: 1 BvR 154/82

Einschränkungen der persönlichen Freiheit; Strenge Prüfung ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Selbstgefährdung; Grenzfälle; Unterbringungsvoraussetzungen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.03.1983
Aktenzeichen
1 BvR 154/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 11500
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Flensburg 04.12.1981 - 5 T 278/81
OLG Schleswig 30.12.1981 - 2 W 103/81

Fundstellen

  • BVerfGE 63, 340 - 343
  • NJW 1983, 2627 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Stets einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, sind Einschränkungen der persönlichen Freiheit in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

2. Der Richter ist bei befürchteter Selbstgefährdung zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen aufgerufen.