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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.07.1984, Az.: BVerwG 1 WB 55/83

Herausgehobener Dienstposten; Auswahlentscheidung; Leistungsprinzip; Gleichbehandlungsgrundsatz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.07.1984
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 55/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11952
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt nicht gegen das Leistungsprinzip (SG § 3) und den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Bundesminister der Verteidigung neugeschaffene herausgehobene (hier: A 9 mA) Dienstposten - von Ausnahmen abgesehen - nur mit Soldaten besetzt, die noch mindestens drei Jahre auf diesem Dienstposten verwendet werden können.