Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.07.1984, Az.: BVerwG 1 WB 55/83
Herausgehobener Dienstposten; Auswahlentscheidung; Leistungsprinzip; Gleichbehandlungsgrundsatz
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.07.1984
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 55/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11952
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Es verstößt nicht gegen das Leistungsprinzip (SG § 3) und den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Bundesminister der Verteidigung neugeschaffene herausgehobene (hier: A 9 mA) Dienstposten - von Ausnahmen abgesehen - nur mit Soldaten besetzt, die noch mindestens drei Jahre auf diesem Dienstposten verwendet werden können.