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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.06.1957, Az.: 1 AZR 465/56

Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern; Tarifvertraglich typisierende Regelung; Berufsarbeit; Sonntagsarbeit; Lohnanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.06.1957
Aktenzeichen
1 AZR 465/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10147
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 12.07.1956 - 3 Sa 28/56

Fundstellen

  • BAGE 4, 192 - 196
  • AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG
  • DB 1957, 799 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1957, 1454-1455 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine tarifvertragliche typisierende Regelung zur Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern kann möglich sein.

2. Ein von der Berufsarbeit völlig freigestelltes Betriebsratsmitglied, das ohne diese Freistellung regelmäßig und ständig an mehreren Sonntagen im Monat Sonntagsarbeit verrichtet haben würde, behält den Lohnanspruch hinsichtlich dieser Sonntagsarbeit.