Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.06.1957, Az.: 1 AZR 465/56
Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern; Tarifvertraglich typisierende Regelung; Berufsarbeit; Sonntagsarbeit; Lohnanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.06.1957
- Aktenzeichen
- 1 AZR 465/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10147
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 12.07.1956 - 3 Sa 28/56
Rechtsgrundlagen
- § 37 BetrVG 1952
- § 1 TVG
Fundstellen
- BAGE 4, 192 - 196
- AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG
- DB 1957, 799 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1957, 1454-1455 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine tarifvertragliche typisierende Regelung zur Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern kann möglich sein.
2. Ein von der Berufsarbeit völlig freigestelltes Betriebsratsmitglied, das ohne diese Freistellung regelmäßig und ständig an mehreren Sonntagen im Monat Sonntagsarbeit verrichtet haben würde, behält den Lohnanspruch hinsichtlich dieser Sonntagsarbeit.